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Wir versichern Sonderrisiken in den Branchen ...
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Technik und Elektronik
Ohne funktionierende elektronische und technische Einrichtungen und Equipment
läuft in Medienunternehmen gar nichts. Entsprechend wichtig ist eine
ausreichende Risikoabdeckung auf diesem Sektor. SRC versichert das technische
Equipment während Transport, Lagerung oder Gebrauch. Dazu gehören
Aufnahme-, Bearbeitungs- und elektronische Wiedergabegeräte von Film-
und Fernsehproduktionsfirmen, Licht und Beschallung, Tonstudios und Ü-Wagen.
| Gegenstand der Versicherung |
1. Versichert werden können:
a) Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikations-, Bürotechnik;
Studio- und Ateliertechnik;
b) Film-, Ton und Lichttechnik;
c) Sonstige elektrotechnische Anlagen und Geräte.
2. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, können versichert
werden:
a) Datenträger (Datenspeicher für maschinenlesbare Informationen)
sind nur versichert, wenn sie vom Benutzer nicht auswechselbar sind
(z. B. Festplatten jeder Art);
b) Daten (maschinenlesbare Informationen) sind nur versichert, wenn
sie für die Grundfunktion der versicherten Sachen notwendig sind
(System-Programmdaten aus Betriebssystemen oder damit gleichzusetzende
Daten). |
| Umfang der Versicherung |
Der Versicherer leistet Entschädigung für
Sachschäden an versicherten Sachen durch vom Versicherungsnehmer
oder dessen Repräsentanten nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse
und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl,
Raub oder Plünderung. Entschädigung wird geleistet für
Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschäden), insbesondere
durch
a) Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit;
b) Überspannung, Induktion, Kurzschluss;
c) Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion (einschließlich
der Schäden durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen
oder Abhandenkommen bei diesen Ereignissen);
d) Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung;
e) Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus;
f) höhere Gewalt;
g) Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler. |
| Nicht versichert |
Nicht versichert sind Beschädigungen die
a) durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten,
b) durch Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen,
c) durch Kernenergie,
d) durch Erdbeben oder in deren Folge,
e) durch betriebsbedingte normale oder betriebsbedingte vorzeitige
Abnutzung oder Alterung
entstanden sind. |
| Versicherungssumme |
Versicherungswert ist der jeweils gültige
Listenpreis der versicherten Sache im Neuzustand (Neuwert) zuzüglich
der Bezugskosten (z. B. Kosten für Verpackung, Fracht, Zölle
und Montage). |
| Geltungsbereich |
Versicherungsschutz besteht innerhalb des im Versicherungsvertrag
genannten Geltungsbereichs. |
| Vertragsgrundlagen |
Allgemeine Bedingungen für die Elektronik-Versicherung
(ABE) und Klauseln. |
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Anfrage
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Angebot.
Kontakt
Helmut Hommelsheim
Prokurist Special Risk Consortium GmbH
Tel: 0221-9140940
Fax: 0221-9140944
E-Mail: helmut.hommelsheim@srcmail.de
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