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Personenausfall

Hauptdarsteller, Regisseur und andere maßgeblich an einem Filmvorhaben beteiligte Personen können aus den unterschiedlichsten Gründen die Produktion durch ihren Ausfall unterbrechen, beenden oder durch eine zeitliche Verschiebung verteuern.

Gegenstand der Versicherung Der dauernde oder zeitweilige Ausfall von Darstellern und Regisseuren oder sonstigen versicherten Personen durch Krankheit, Unfall, Tod, sofern hierdurch in der Herstellung des Films oder der Produktion Störungen oder Unterbrechungen verursacht werden oder die Fertigstellung des Films oder der Produktion unmöglich gemacht wird und sofern der versicherten Firma aus einem dieser Ereignisse ein materieller Schaden erwächst.
Umfang der Versicherung Ersetzt werden:
a) Die aufgewendeten Mehrkosten bei Unterbrechung oder Störung der Produktionsherstellung;
b) Die aufgewendeten oder noch aufzuwendenden Gesamtherstellungskosten bei nicht möglicher Fertigstellung der Produktion abzüglich der nicht mitversicherten Position.
Nicht versichert a) Aufwendungen, die für nicht schadenbedingte Änderungen der versicherten Produktion getätigt werden;
b) Schäden, die vom Versicherungsnehmer oder seinem Repräsentanten vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt wurden; c) Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen;
d) Schäden durch Kernenergie gemäß § 9 AVB Film 1998;
e) mittelbare Schäden, auch wenn sie die Folge eines ersatzpflichtigen Schadens sind, z. B. aus der Nichteinhaltung von Lieferfristen oder Verlust von Folgeaufträgen;
f) Vertragsstrafen.
Versicherbare Personen Darsteller, Regisseure, Kameraleute etc. zwischen 16 und 70 Jahren; für Personen unter 16 Jahren gelten besondere Vereinbarungen.
Versicherungssumme Gesamtherstellungskosten ohne MwSt.; Reserve und Rechte, Sonderposition wie Handlungskosten können gesondert vereinbart werden.
Gesundheitsprüfung Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung: bei Personen über 50 Jahren oder Gesamtherstellungskosten über EUR 1.500.000,-;
In allen anderen Fällen: Gesundheitsselbsterklärung der versicherten Person.
Geltungsbereich Versicherungsschutz besteht innerhalb des im Versicherungsvertrag genannten Geltungsbereichs.
Vertragsgrundlagen Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Film-Versicherung (AVB Film 1998) und die Besonderen Bedingungen zur Personenausfallversicherung (BVB Personen-Ausfall 1998);
Ärztliche Bescheinigung bzw. die Gesundheitsselbsterklärung der versicherten Person.

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Über unser E-Mail-Formular können Sie eine konkrete Anfrage an uns senden. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.

Kontakt

Gerhard Widmann
Geschäftsführer Special Risk Consortium GmbH
Tel: 089-6283389-0
Fax: 089-6283389-8
E-Mail: gerhard.widmann@srcmail.de


   
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