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Wir versichern Sonderrisiken in den Branchen ...
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Personenausfall
Hauptdarsteller, Regisseur und andere maßgeblich an einem Filmvorhaben
beteiligte Personen können aus den unterschiedlichsten Gründen
die Produktion durch ihren Ausfall unterbrechen, beenden oder durch eine
zeitliche Verschiebung verteuern.
| Gegenstand der Versicherung |
Der dauernde oder zeitweilige Ausfall von Darstellern
und Regisseuren oder sonstigen versicherten Personen durch Krankheit,
Unfall, Tod, sofern hierdurch in der Herstellung des Films oder der
Produktion Störungen oder Unterbrechungen verursacht werden oder die
Fertigstellung des Films oder der Produktion unmöglich gemacht wird
und sofern der versicherten Firma aus einem dieser Ereignisse ein
materieller Schaden erwächst. |
| Umfang der Versicherung |
Ersetzt werden:
a) Die aufgewendeten Mehrkosten bei Unterbrechung oder Störung der
Produktionsherstellung;
b) Die aufgewendeten oder noch aufzuwendenden Gesamtherstellungskosten
bei nicht möglicher Fertigstellung der Produktion abzüglich der nicht
mitversicherten Position. |
| Nicht versichert |
a) Aufwendungen, die für nicht schadenbedingte
Änderungen der versicherten Produktion getätigt werden;
b) Schäden, die vom Versicherungsnehmer oder seinem Repräsentanten
vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt wurden; c) Schäden durch
Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen;
d) Schäden durch Kernenergie gemäß § 9 AVB Film 1998;
e) mittelbare Schäden, auch wenn sie die Folge eines ersatzpflichtigen
Schadens sind, z. B. aus der Nichteinhaltung von Lieferfristen oder
Verlust von Folgeaufträgen;
f) Vertragsstrafen. |
| Versicherbare Personen |
Darsteller, Regisseure, Kameraleute etc. zwischen
16 und 70 Jahren; für Personen unter 16 Jahren gelten besondere Vereinbarungen. |
| Versicherungssumme |
Gesamtherstellungskosten ohne MwSt.; Reserve und
Rechte, Sonderposition wie Handlungskosten können gesondert vereinbart
werden. |
| Gesundheitsprüfung |
Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung: bei Personen
über 50 Jahren oder Gesamtherstellungskosten über EUR 1.500.000,-;
In allen anderen Fällen: Gesundheitsselbsterklärung der versicherten
Person. |
| Geltungsbereich |
Versicherungsschutz besteht innerhalb des im Versicherungsvertrag
genannten Geltungsbereichs. |
| Vertragsgrundlagen |
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die
Film-Versicherung (AVB Film 1998) und die Besonderen Bedingungen zur
Personenausfallversicherung (BVB Personen-Ausfall 1998);
Ärztliche Bescheinigung bzw. die Gesundheitsselbsterklärung der versicherten
Person. |
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Kontakt
Gerhard Widmann
Geschäftsführer Special Risk Consortium GmbH
Tel: 089-6283389-0
Fax: 089-6283389-8
E-Mail: gerhard.widmann@srcmail.de
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