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Wir versichern Sonderrisiken in den Branchen ...
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Veranstalterhaftpflicht
Schäden, die im Rahmen einer Veranstaltung Dritten zugefügt
werden, können leicht ein beträchtliches Ausmaß annehmen.
SRC ist der verlässliche Partner, der die Risiken kennt und im Vorfeld
bei der notwendigen Absicherung hilft.
| Gegenstand der Versicherung |
Versichert ist auf der Grundlage der Allgemeinen
Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB)
und der folgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen
Inhalts des Versicherungsnehmers, die sich im Zusammenhang mit der
Veranstaltung gemäß Risikobeschreibung ergibt. |
| Umfang der Versicherung |
Mitversicherte Veranstaltungsnebenrisiken: Mitversichert
gilt die gesetzliche Haftpflicht insbesondere
a) aus dem Auf- und Abbau von zur Veranstaltung erforderlichen Einrichtungen,
Technik und dergleichen;
b) aus Verkehrssicherungspflichten im Hinblick auf die Veranstaltung;
c) aus Bewachung und Sicherung der Veranstaltung;
d) aus der Beauftragung fremder Unternehmen mit der Ausführung
von Aufgaben / Arbeiten im Interesse des Veranstalters;
e) aus dem Besitz oder der Verwendung von Hebezeugen, z.B. Kränen,
Feldbahnen zur Beförderung von Sachen;
f) aus Werbeveranstaltungen, dem Vorhandensein von Werbeeinrichtungen
(Transparente, Leuchtröhren, Werbetafeln etc.). |
| Deckungsvarianten |
a) Vorsorgeversicherung / Versehensklausel;
b) Kraftfahrzeuge / Arbeitsmaschinen(nicht zulassungspflichtig und
nicht versicherungspflichtig);
c) Vermögensschäden;
d)Vor- und Nacharbeiten für die Veranstaltung;
e) Beschädigung, Vernichtung und Abhandenkommen von Belegschaftshabe;
f) Vertragshaftung aus der Verkehrssicherung;
g) Mietsachschäden an Gebäuden / Räumlichkeiten durch
Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser;
h) Erweiterte Mietsachschadendeckung bei Veranstaltungen;
i) Be- und Entladeschäden an Kfz und Containern;
j) Be- und Entladeschäden an fremder Ladung;
k) Allmählichkeits-/ Abwasserschäden;
l) Tätigkeitsschäden;
m) Abdeckschäden;
n) Leitungsschäden;
o) Schlüsselschäden;
p) Umwelthaftpflicht-Basisversicherung;
q) Auslandsschäden (Europadeckung);
r) Aufstellen und Betrieb von Verkaufsbuden. |
| Deckungssummen |
Die Höchstersatzleistung des Versicherers
für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres beträgt
jeweils das Zweifache der unten genannten Deckungssummen je Schadenereignis.
EUR 3.000.000,- pauschal für Personenschäden und Sachschäden;
EUR 50.000,- für Vermögensschäden;
EUR 3.000.000,- für Umweltschäden (Basisversicherung, einfach
maximiert).
Innerhalb der Pauschaldeckungssumme steht für folgende Deckungserweiterungen
insgesamt eine eingeschränkte Deckungssumme zur Verfügung
von: Je Schaden EUR 5.000,- insgesamt EUR 15.000,-
a) Abhandenkommen von Belegschaftshabe;
b) Mietsachschäden durch sonstige Ursachen;
c) Be- und Entladeschäden an fremder Ladung;
d) Tätigkeitsschäden;
e) Abdeckschäden;
f) Schlüsselverlust. |
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall |
EUR 150,- |
| Sonstige Deckungserweiterung |
EUR 500.000,- für
Mietsachschäden durch Brand und Explosion, Leitungswasser und
Abwasser. |
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall |
EUR 500,- |
| Anmerkung / Hinweis |
Grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
gelten: Schäden an öffentlichen Plätzen und Wegen,
Flurschäden, Schäden durch den Einsatz von Pyrotechnik,
Mietsachschäden an Zelten. |
| Vertragsgrundlagen |
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für
die Haftpflichtversicherung (AHB) und die geschriebenen Bedingungen
der Veranstalterhaftpflicht-Police. |
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Kontakt
Helmut Hommelsheim
Prokurist Special Risk Consortium GmbH
Tel: 0221-9140940
Fax: 0221-9140944
E-Mail: helmut.hommelsheim@srcmail.de
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