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Veranstalterhaftpflicht

Schäden, die im Rahmen einer Veranstaltung Dritten zugefügt werden, können leicht ein beträchtliches Ausmaß annehmen. SRC ist der verlässliche Partner, der die Risiken kennt und im Vorfeld bei der notwendigen Absicherung hilft.

Gegenstand der Versicherung Versichert ist auf der Grundlage der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und der folgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers, die sich im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemäß Risikobeschreibung ergibt.
Umfang der Versicherung Mitversicherte Veranstaltungsnebenrisiken: Mitversichert gilt die gesetzliche Haftpflicht insbesondere
a) aus dem Auf- und Abbau von zur Veranstaltung erforderlichen Einrichtungen, Technik und dergleichen;
b) aus Verkehrssicherungspflichten im Hinblick auf die Veranstaltung;
c) aus Bewachung und Sicherung der Veranstaltung;
d) aus der Beauftragung fremder Unternehmen mit der Ausführung von Aufgaben / Arbeiten im Interesse des Veranstalters;
e) aus dem Besitz oder der Verwendung von Hebezeugen, z.B. Kränen, Feldbahnen zur Beförderung von Sachen;
f) aus Werbeveranstaltungen, dem Vorhandensein von Werbeeinrichtungen (Transparente, Leuchtröhren, Werbetafeln etc.).
Deckungsvarianten a) Vorsorgeversicherung / Versehensklausel;
b) Kraftfahrzeuge / Arbeitsmaschinen(nicht zulassungspflichtig und nicht versicherungspflichtig);
c) Vermögensschäden;
d)Vor- und Nacharbeiten für die Veranstaltung;
e) Beschädigung, Vernichtung und Abhandenkommen von Belegschaftshabe;
f) Vertragshaftung aus der Verkehrssicherung;
g) Mietsachschäden an Gebäuden / Räumlichkeiten durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser;
h) Erweiterte Mietsachschadendeckung bei Veranstaltungen;
i) Be- und Entladeschäden an Kfz und Containern;
j) Be- und Entladeschäden an fremder Ladung;
k) Allmählichkeits-/ Abwasserschäden;
l) Tätigkeitsschäden;
m) Abdeckschäden;
n) Leitungsschäden;
o) Schlüsselschäden;
p) Umwelthaftpflicht-Basisversicherung;
q) Auslandsschäden (Europadeckung);
r) Aufstellen und Betrieb von Verkaufsbuden.
Deckungssummen Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres beträgt jeweils das Zweifache der unten genannten Deckungssummen je Schadenereignis.

EUR 3.000.000,- pauschal für Personenschäden und Sachschäden;

EUR 50.000,- für Vermögensschäden;

EUR 3.000.000,- für Umweltschäden (Basisversicherung, einfach maximiert).

Innerhalb der Pauschaldeckungssumme steht für folgende Deckungserweiterungen insgesamt eine eingeschränkte Deckungssumme zur Verfügung von: Je Schaden EUR 5.000,- insgesamt EUR 15.000,-

a) Abhandenkommen von Belegschaftshabe;
b) Mietsachschäden durch sonstige Ursachen;
c) Be- und Entladeschäden an fremder Ladung;
d) Tätigkeitsschäden;
e) Abdeckschäden;
f) Schlüsselverlust.
Selbstbeteiligung je Versicherungsfall EUR 150,-
Sonstige Deckungserweiterung EUR 500.000,- für
Mietsachschäden durch Brand und Explosion, Leitungswasser und Abwasser.
Selbstbeteiligung je Versicherungsfall EUR 500,-
Anmerkung / Hinweis Grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen gelten: Schäden an öffentlichen Plätzen und Wegen, Flurschäden, Schäden durch den Einsatz von Pyrotechnik, Mietsachschäden an Zelten.
Vertragsgrundlagen Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und die geschriebenen Bedingungen der Veranstalterhaftpflicht-Police.

Download

Laden Sie sich diese Information als Word-Datei herunter. Unser Fragebogen zu diesem Angebot hilft, Ihren Versicherungsbedarf genauer zu definieren. Ausfüllen, an SRC faxen - wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Anfrage

Über unser E-Mail-Formular können Sie eine konkrete Anfrage an uns senden. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.

Kontakt

Helmut Hommelsheim
Prokurist Special Risk Consortium GmbH
Tel: 0221-9140940
Fax: 0221-9140944
E-Mail: helmut.hommelsheim@srcmail.de


   
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